Das Betreuungsgeld soll vor allem eines: die Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils decken, wenn dieser aufgrund der Betreuung nicht selbst dafür aufkommen kann. Nach einer Trennung müssen Alleinerziehende überlegen, wie sie ihren Alltag ohne Partner neu organisieren. Für viele stellt sich dann die Frage: Wieviel muss eine alleinerziehende Mutter eigentlich arbeiten, ohne dass die Betreuung des Nachwuchses zu kurz kommt?
In der Schweiz gilt bisher häufig die 10/16-Regel, wenn es darum geht, den Betreuungsunterhalt zu bestimmen. Demnach muss derjenige Elternteil, der ein Kind oder mehrere Kinder unter 10 Jahren betreut, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Wenn das jüngste Kind das 10. Lebensjahr erreicht, ist eine Teilzeitarbeit von 50 Prozent zumutbar. Allerdings kann der Prozentsatz bei mehreren Kindern sinken. Ab dem 16. Lebensjahr ist dem betreuenden Elternteil eine Vollzeitstelle zumutbar. Durch diese Regelung wird das Modell der Eigenbetreuung gefördert, welches sich in der Realität aber nur von finanziell gut gestellten Eltern umsetzen lässt.